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   LAG Schleswig-Holstein, 17.01.2013 - 5 Ta 10/13   

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https://dejure.org/2013,1614
LAG Schleswig-Holstein, 17.01.2013 - 5 Ta 10/13 (https://dejure.org/2013,1614)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.01.2013 - 5 Ta 10/13 (https://dejure.org/2013,1614)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. Januar 2013 - 5 Ta 10/13 (https://dejure.org/2013,1614)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 117 Abs 2 S 1 ZPO, § 118 Abs 2 S 1 ZPO, § 118 Abs 2 S 2 ZPO, § 118 Abs 2 S 4 ZPO, § 114 S 1 ZPO
    Prozesskostenhilfe - fehlende Angaben bei Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse - Hinweispflicht des Gerichts

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Prozesskostenhilfe, Bewilligungsverfahren, Ratenzahlungsanordnung, sofortige Beschwerde, Aufhebung, Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, fehlende Angaben, Hinweispflicht des Gerichts, Rechtliches Gehör

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinweispflicht des Gerichts zur Vervollständigung des Prozesskostenhilfeantrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinweispflicht des Gerichts zur Vervollständigung des Prozesskostenhilfeantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Hinweispflicht des Gerichts auf fehlende Angaben beim PKH-Antrag

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 03.12.2003 - 2 AZB 19/03

    Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.01.2013 - 5 Ta 10/13
    Zwar hat das Arbeitsgericht im Abhilfebeschluss zu Recht darauf hingewiesen, dass der vollständige Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit dem ordnungsgemäß ausgefüllten Antragsvordruck und allen Unterlagen grundsätzlich bereits vor dem Abschluss der Instanz oder des Verfahrens beim zuständigen Gericht vorliegen muss, § 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO (BAG, Beschl. v. 03.12.2003 - 2 AZB 19/03 -, zit. n. Juris).

    Über einen rechtzeitig eingereichten Prozesskostenhilfeantrag mit unvollständigen Angaben und Unterlagen kann auch dann noch nach Abschluss der Instanz bzw. des Verfahrens zugunsten des Antragstellers entschieden werden, wenn das Gericht eine Frist zur Nachreichung der fehlenden Unterlagen und Belege gesetzt hat (BAG 03.12.2003 a. a. O.).

    Soweit dem Antragsteller nach Ende der Instanz eine solche gerichtliche Nachfrist gesetzt worden ist, muss diese Nachfrist - anders als eine vor dem Ende der Instanz ablaufende Nachfrist - jedoch zwingend eingehalten werden (BAG, Beschl. v. 03.12.2003 - 2 AZB 19/03 - LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 02.02.2012 - 6 Ta 28/12 -, zit. n. Juris).

  • LAG Schleswig-Holstein, 02.02.2012 - 6 Ta 28/12

    Prozesskostenhilfe, Versagung, sofortige Beschwerde, Erklärung über die

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.01.2013 - 5 Ta 10/13
    Soweit dem Antragsteller nach Ende der Instanz eine solche gerichtliche Nachfrist gesetzt worden ist, muss diese Nachfrist - anders als eine vor dem Ende der Instanz ablaufende Nachfrist - jedoch zwingend eingehalten werden (BAG, Beschl. v. 03.12.2003 - 2 AZB 19/03 - LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 02.02.2012 - 6 Ta 28/12 -, zit. n. Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.02.2014 - L 8 SB 331/14
    Vielmehr geht es nunmehr nur noch darum, einem Prozessbevollmächtigten durch nachträgliche Bewilligung von PKH nach Ende der Instanz einen Zahlungsanspruch gegen die Staatskasse zu verschaffen (LAG Schleswig-Holstein 17.01.2013 - 5 Ta 10/13 - juris), um so letztlich den Kläger von der Tragung der gegen ihn bestehenden Kostenansprüche des eingeschalteten Rechtsanwalts zu befreien.

    Für einen beendeten Prozess kann daher nur unter den vom SG genannten besonderen Voraussetzungen (entscheidungsreifer PKH-Antrag vor Prozessbeendigung) PKH bewilligt werden (so auch LSG Berlin-Brandenburg 06.06.2011 - L 25 AS 1211/10 B PKH -, juris; aus neuerer Zeit: LAG Schleswig-Holstein 17.01.2013 - 5 Ta 10/13 -, juris; LSG Berlin-Brandenburg 19.12.2012 - L 20 AS 1601/12 B PKH -, juris).

  • LAG Köln, 19.06.2015 - 5 Ta 149/15

    Zulässigkeit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss der Instanz

    Dies ist teilweise für Konstellationen entschieden worden, in denen eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eingereicht worden war, die allerdings unvollständig war (LAG Köln 7. März 2014 - 1 Ta 37/14 - juris; LAG Köln 10. Dezember 2013 - 4 Ta 326/13 - juris; LAG Hamm 27. Mai 2013 - 5 Ta 157/13 - juris; LAG Schleswig-Holstein17. Januar 2013 - 5 Ta 10/13 - juris; vgl. auch LAG Köln 30. September 2013- 11 Ta 177/13 - juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 22.01.2015 - 5 Ta 198/14

    Prozesskostenhilfe, Bewilligungsverfahren, Versagung, sofortige Beschwerde,

    b) Nach Maßgabe dieser Vorschriften hat das Arbeitsgericht gegen seine Hinweispflichten und somit gegen das Gebot rechtlichen Gehörs verstoßen (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 17.01.2013 - 5 Ta 10/13 -, juris).
  • LAG Köln, 07.03.2014 - 1 Ta 37/14

    Mängel eines Prozesskostenhilfegesuchs

    Das Arbeitsgericht hat wegen Nichtbeachtung seiner Hinweispflicht gemäß § 139 Abs. 3 ZPO den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör verletzt, mit der Folge, dass der Kläger so zu stellen ist, als wenn ein entsprechender Hinweis erfolgt und die nachträglich eingereichten Unterlagen noch vor Verfahrensbeendigung eingereicht worden wären (ebenso: LAG Schleswig-Holstein v. 17.01.2013 - 5 Ta 10/13 - JurBüro 2013, 257).
  • LAG Köln, 07.10.2013 - 1 Ta 235/13

    Maßstab für richtleriche Hinweispflichten im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren

    b) Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss der Instanz ist vorliegend gleichwohl geboten, denn das Arbeitsgericht hat wegen Nichtbeachtung seiner Hinweispflicht gemäß § 139 Abs. 2 u. Abs. 3 ZPO den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör verletzt, mit der Folge, dass er so zu stellen ist, als wenn ein entsprechender Hinweis erfolgt und die nachträglich eingereichten Unterlagen noch vor Feststellung des Vergleichs nachgereicht worden wären (bei Verletzung rechtlichen Gehörs ebenso LAG Schleswig-Holstein v. 17.01.2013 - 5 Ta 10/13 - JurBüro 2013, 257).
  • OLG Frankfurt, 12.07.2019 - 3 WF 106/19

    Hinweispflicht des Gerichts auf fehlende Unterlagen zur VKH-Erklärung

    Dies gilt zumindest dann, wenn Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass die VKH-Erklärung versehentlich unvollständig geblieben ist und/oder Belege nicht beigefügt worden sind (LAG Schleswig-Holstein, JurBüro 2013, 257 Rn. 11 - zitiert nach juris).
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